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LAG Hamm, 20.12.1991 - 18 Sa 506/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bußgeld; Vermögensschaden; Fürsorgepflichtverletzung; Berufskraftfahrer; Erstattungsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 10.01.1991 - 7 Ca 1407/90
- LAG Hamm, 20.12.1991 - 18 Sa 506/91
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?
bb)Genauso wurde etwa auch in Entscheidungen der Instanzgerichte (LAG L. vom 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11; 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92; LAG Rheinland-Pfalz 26.01.2010 - 3 Sa 497/09; LAG Schleswig-Holstein vom 30.03.2000 - 4 Sa 450/99; LAG Hamm vom 20.12.1991 - 18 Sa 506/91; 30.07.1990 - 19 (4) Sa 1824/89) argumentiert, wonach ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Bußgelder zu erstatten, die dieser etwa wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung eines Firmen-Lkw zu zahlen hatte. - ArbG Hagen, 15.07.2003 - 5 Ca 2953/02
Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ersatz von Aufwendungen durch …
Dies ergibt sich bereits daraus, dass das Risiko, in ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren verwickelt und bestraft zu werden, auch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses jeder Arbeitnehmer persönlich trägt (so LAG Hamm, Urteil vom 20.12.1991 -- 18 Sa 506/91 --, LAGE § 670 BGB Nr. 9 unter 2. b) der Gründe auf S. 2).Der Täter soll und muss die öffentlich-rechtliche Buße oder Strafe aus seinem eigenen Vermögen selbst tragen (LAG Hamm, Urteil vom 20.12.1991 -- 18 Sa 506/91 --, LAGE § 670 BGB Nr. 9 unter 3. b) bb) der Gründe auf S. 3), weil eine Abwälzung eines zu zahlenden Geldbetrages dem öffentlich-rechtlichen Zweck der Maßregelung zuwiderlaufen würde (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.03.2000 -- 4 Sa 450/99 --, DB 2000, 1769).
Dann würde nämlich der präventive Charakter dieser Strafnormen ins Leere laufen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 20.12.1991 -- 18 Sa 506/91 --, LAGE § 670 BGB Nr. 9 unter 3. b) bb) der Gründe auf S. 3).